Reiss-Engelhorn-Museen
Mannheim
19. September 2010
bis 20. Februar 2011
Ausstellung der Länder
Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz
und Hessen

Als erster Sohn Friedrichs II. und Konstanzes von Aragon wurde der kleine Heinrich bereits als Einjähriger 1212 von Papst Innozenz III. zum König von Sizilien gekrönt. Allerdings versuchte der Papst gleichzeitig, den staufischen Machtzuwachs einzugrenzen. Um die Vereinigung des nordalpinen Reichsteils mit dem Königreich Sizilien zu verhindern, wurde die vormundschaftliche Regentschaft nicht auf Friedrich II. sondern auf Heinrichs (VII.) Mutter übertragen. Nachdem Innozenz III. 1216 gestorben war, rief Friedrich II. seinen Sohn ins Reich und übertrug ihm zunächst die Verwaltung des Herzogtums Schwaben und belehnte ihn 1218 mit dem Rektorat Burgund. Zwei Jahre später wurde Heinrich VII. in Frankfurt a. M. zum (Mit-)König gewählt.
Nicht sehr viele: Verglichen mit der Herrschaftsausübung seines Vaters war Heinrichs (VII.) Rolle in Italien weitaus weniger beeindruckend. Friedrich II. beanspruchte die vollständige Kontrolle über seinen Sohn und maß diesem nur die Rolle als Verwalter seiner Herrschaft bei. Die tatsächlichen Regierungsgeschäfte nördlich der Alpen führte ein fürstlicher Regentschaftsrat, in dessen Obhut sich Heinrich (VII.) befand. Um Weihnachten 1228 befreite sich der junge König aus dieser Vormundschaft und suchte Rückhalt beim niederen Adel, den Reichsministerialen und den Städten. Hiermit geriet er in den Widerspruch zum imperialen Herrschaftskonzept seines Vaters, das die Rücksichtnahme auf die Reichsfürsten erforderte.
Unter demütigenden Umständen musste Heinrich (VII.) im Mai 1232 in Cividale del Friuli seinem Vater Gehorsam schwören und sich zum Wohlverhalten gegenüber den Fürsten verpflichten.
Die Abhängigkeit, in der sich Heinrich (VII.) befand, sorgte dafür, dass er sich als Herrscher wenig profilieren konnte. Lange Zeit wurde er deshalb pauschal mit den Eigenschaften „glücklos“ oder gar „verbrecherisch“ belegt. Einige Städte profitierten aber in ihrem Aufstieg enorm von den königlichen Privilegien die er erteilte und halten Heinrich (VII.) bis heute in Ehren. Auch als Förderer des Minnesangs bleibt er in guter Erinnerung. An seinem Hof wirkten zahlreiche Größen der Dichtkunst und auch er selbst soll, wie sein Großvater Kaiser Heinrich VI., mehrere Minnelieder verfasst haben.
Heinrichs (VII.) Ende bietet Stoff für ein Drama. Die persönlichen und politischen Differenzen führten zur offenen Rebellion Heinrichs gegen den übermächtigen Vater. Schließlich musste er sich im Juli 1235 gedemütigt in der Pfalz Wimpfen dem Kaiser unterwerfen. Ihm wurde der Königstitel entzogen und er wurde gefangen genommen. Nach siebenjähriger Haft starb er an den Folgen eines Sturzes vom Pferd während einer Verlegung auf eine andere Burg. Mit königlichen Ehren wurde er im Dom von Cosenza bestattet.
Heinrichs Ordnungszahl VII. wird in der Regel eingeklammert, weil er in der offiziellen Zählung der römisch-deutschen Könige nicht mitgezählt wird. Zeit seines Lebens führte er sein Königtum nicht selbstständig aus, sondern er war (Mit-)König seines Vaters, Kaiser Friedrichs II. Er ist deshalb nicht zu verwechseln mit dem späteren Kaiser Heinrich VII. (1308–1313) aus dem Geschlecht der Luxemburger, der als der tatsächliche siebente Herrscher namens Heinrich bezeichnet wird. Im mündlichen Sprachgebrauch wird der Staufer deshalb meist „Heinrich der Klammer-Siebte“ genannt.